So das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 26. August 2015, Az.: 3 Sa 157/15). Ein Arbeitnehmer sollte an einen 660 km von seinem Wohnort entfernt Arbeitsort versetzt werden. Das Gericht stellte insoweit fest, dass diese Versetzung arbeitsrechtswidrig ist, da die familiäre Situation des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt worden sei und auch Arbeitnehmer, die zu über keine Familie verfügen, eher an den Arbeitsort hätte versetzt werden müssen als dies der klagende Arbeit-nehmer tut. Nur dann, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen oder anderweitige Arbeitnehmer nicht hätten versetzt, hätte die Versetzung in Betracht gezogen werden können. Sämtliche Interessen wurde im Rahmen der Interessenabwägung durch den Arbeitgeber hier nicht berücksichtigt.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit 10 EUR-Gutscheinen für Einlösung von E-Rezepten durch Versandhandelsapotheke Verstoß gegen § 7 I HWG, wenn auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente von Einlösungsmöglichkeit des Gutscheins umfasst sind
- OLG Dresden: Kein Anspruch auf Löschung von Zahlungsstörung bei Bonitätsauskunft vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach Art. 17 DSGVO, da für diesen Zeitraum Speicherung erforderlich ist
- LG Rostock: Bewerbung eines Schals mit Angabe „VIP Seidenschal“ auf Bestellabschlussseite eines Onlineshops ohne Angabe der stofflichen Zusammensetzung, wenn es nicht Seide ist, wettbewerbswidrig
- BGH: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern zur Behandlung durch Unterspritzung mit Hyaluronsäure ist Verstoß gegen § 11 I 3 Nr. 1 HWG, da operativ plastischer-chirurgischer Eingriff
- OLG Düsseldorf: 200 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über personenbezogene Daten, die bei einem Musicstreaming-Diensteanbieter „abhandengekommen“ waren