Im Rahmen der Datenschutzerklärung muss darüber aufgeklärt werden, ob und in wie weit personenbezogene Daten erhoben, verwendet und gespeichert werden, erteilen. Dies hat erneut das Oberlandesgericht Köln in einer aktuellen Entscheidung entschieden (Urteil vom 11. März 2016, Az.: 6 U 121/15). In dem Rechtstreit zwischen zwei Mitbewerbern, die Steuerberatungsdienstleistungen anbieten, war im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die Frage zu prüfen, ob und in wie weit durch die Verwendung eines Kontaktformulars auf der Internetseite des abgemahnten Steuerberaters hier ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorlag. Es erfolgte keine Unterrichtung des Besuchers der Internetseite über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten. Ebenso fehlte ein Hinweis auf die jederzeitige Widerspruchsmöglichkeit der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft. Die Richter des Oberlandesgerichts Köln bestätigen zunächst, dass es sich bei § 13 Te-lemediengesetz (TMG), der hier einschlägig ist, um eine Markverhaltensregelung nach § 3a UWG handelt. Zudem seien die Erfordernisse des § 13 TMG gerade in der konkreten Art und Weise der Darstellung nicht erfüllt worden. Dass der Steuerberater Diensteanbieter im Sinne des TMG ist, stand nicht ernstlich in Zweifel. Interessant sind die Ausführungen des Gerichts dazu, dass ein Verstoß gegen § 13 TMG zugleich auch ein spürbarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht nach § 3a UWG darstellt.
Kategorien
Neueste Beiträge
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist