So das Landgericht Karlsruhe in einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung (Urteil vom 25.Mai.2016, Az.: 18 O 7/16). Es war streitig, ob der Anbieter des Computerspiels das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, dass bestand, wirksam zum Erlöschen gebracht hat. Dabei stellt das Gericht als Voraussetzung fest, dass hier das Angebot von virtuellem Spielgeld bei einem Computerspiel das Angebot eines digitalen Inhaltes (wie z.B. ein E-Book) sein, so dass grundsätzlich das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen eingreife.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LAG Hamm: 15.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei trotz Widerspruch fortgesetzter dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen und Betriebsräumen durch Arbeitgeber über einen Zeitraum von 22 Monaten
- OLG München: Werbung eines privaten Fernsehsenders zu Übertragungen von Fußballspielen an Sonntagen mit „besten Teams der Bundesliga“ irreführend, da Verbraucher Fehlverständnis über Häufigkeit der Spielbeteiligung solcher Teams erleidet
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
- Generalanwalt am EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
- BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können