So der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom heutigen Tage (Az. VIII ZR 55/15). Das Gericht sieht in der Entscheidung, die noch auf der Rechtslage vor dem 13. Juni 2014 beruhte, eine Verpflichtung zum Wertersatz, da der Einbau über die Handlungen einer Prüfung im Ladengeschäft hinausgehe . Der Kläger hatte den Katalysator in sein Kfz eingebaut und nach einer Probefahrt den Widerruf erklärt.
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