So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14. März 2017, Az.: 6 U 44/16). Neben dieser Angabe zum Registergericht waren weitere Angaben im Impressum des verklagten Unternehmens unzutreffend, da immer nur mit der Angabe der Zahl „0“ die Angaben ausgefüllt waren, so z.B. auch die Angabe zur Umsatzsteueridentifikationsnummer. Das Unternehmen verfügt über gar keine Registrierung beim einem Registergericht und wollte auf diesen Aspekt mit der Darstellung hinweisen. Darin sieht das Gericht ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist
- OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
- LG Mannheim: Sorge um die Verwendung unbefugt offengelegter Daten nach Scraping von personenbezogenen Daten aus einem Account eines sozialen Netzwerkes kann einen immateriellen Schaden im Sinne von Art. 82 I DSGVO darstellen