So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 17. August 2017, Az.: 6 W 67/17). Das Gericht hielten die Abweichungen zwischen der Werbung mit der geschützten Marke an dem Wortbestandteil gegenüber der eingetragenen Marke für so gering, dass es eine Irreführung verneinte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: kein Anspruch auf Löschung der kompletten Wohnanschrift als personenbezogene Daten in einer Gesellschafterliste einer GmbH nach Art. 17,18 und 21 DSGVO
- LG Lüneburg: Schadensersatz in Höhe von 500 EUR wegen Zusendung von weiteren Newslettern trotz Widerruf der Einwilligung durch den Empfänger
- LG Arnsberg: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB
- LArbG Berlin-Brandenburg: Einschränkungen in Unternehmen mit Betriebsrat zur mobilen Arbeit (nur 1 Tage die Woche, weiteres mit gesonderter Begründung + Gewährleistung primärer Anwesenheit) greift in Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 I Nr.14 BetrVG ein
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO