der Inanspruchnahme bereits im Rahmen der Werbung genannt werden. Dies gilt immer dann, wenn die Darstellung aufgrund des Werbemediums möglich ist und keine räumlichen/zeitlichen Beschränkungen bestehen. So der Bundesgerichthof in einer aktuelle veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 27. Juli 2017, Az.: I ZR 153/16 – 19% MwSt. geschenkt). In dem dort zu entscheidenden Fall hatte ein Unternehmen mit einer Preisreduzierung im Rahmen einer Printwerbung geworben und im Rahmen der Bewerbung auf eine Internetseite verwiesen, auf der dann Einschränkungen von der Preisreduzierung dargestellt waren. Dies sah das Gericht nicht als ausreichend an, da im Rahmen der Printwerbung genügend Darstellungsraum für die Einschränkungen vorhanden war und daher der Verweis auf die Internetseite nicht die Anforderungen an eine transparente Bewerbung der Preis Aktion erfülle.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LArbG Berlin-Brandenburg: Einschränkungen in Unternehmen mit Betriebsrat zur mobilen Arbeit (nur 1 Tage die Woche, weiteres mit gesonderter Begründung + Gewährleistung primärer Anwesenheit) greift in Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 I Nr.14 BetrVG ein
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt