So das Oberlandesgericht Stuttgart in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 8. Februar 2018, Az.: 2 U 109/17). Verklagt worden war ein Lebensmitteldiscounter wegen der Darstellung von Grillpatties in der Anordnung der Olympischen Ringen unter der Überschrift „Liebe ist, wenn wir zu Olympia anfeuern“. Kläger war der Deutsche Olympische Sportbund e. V, der einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) annahm. Die Richter sahen weder eine Verwendung der Symbole noch eine Herabsetzung oder Ausnutzung der Wertschätzung.
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