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Weitergabe von E-Mail-Adressen an Postdienstleister zur Information der Kunden über Lieferung bedarf Einwilligung

Allgemein, Datenschutz/Datensicherheit

So die Datenschutzkonferenz gemäß Beschluss vom 23. März 2018. Die Rechtsgrundlage auch nach dem neuen Datenschutzrecht in Form des berechtigten Interesse des Onlinehändlers ist nicht ausreichend.

Quelle:

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/konferenzen/duesseldorfer-kreis/

 

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