So das Oberlandesgericht Celle in einem Hinweisbeschluss in einem Berufungsverfahren, mit dem auf die Unbegründetheit der Berufung hingewiesen wurde (Beschluss vom 08. Mai 2018, Az.: 13 U 12/18). Ob die Berufung zurückgenommen wurde, ist dem Schreiber des Beitrages nicht bekannt. Ein Kfz-Händler hatte über seinen Facebook-Account einen Beitrag eines Kfz-Herstellers zu einem bestimmten Kfz-Modell, das positiv getestet worden war, geteilt. Jedoch fehlt in dem Beitrag auf dem Facebook-Acoount des Kfz-Herstellers unstreitig die Angabe zur CO2-Emission. Im Verfahren war streitig, ob das Teilen des Beitrages unter den Begriff der Werbung nach § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV fällt. Dies bejahte das Gericht und damit auch den Unterlassungsanspruch.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten
- OLG Nürnberg: kein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO für Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Schufa, da Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit f.) DSGVO erfüllt
- LG Köln: Werbung einer Fluggesellschaft mit Angaben zur Klimaneutralität irreführend, sofern Kunden durch Zusatzleistungen im Buchungsvorgang Angebote für Klimaschutzprojekte auswählen können
- BGH: Kündigungsschaltfläche auf Internetseite nach § 312k BGB auch dann erforderlich, wenn Verbraucher einmaliges Entgelt bezahlt und Vertrag automatisch nach vereinbarter Laufzeit endet
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben