Fehlt die Laufleistung als Angabe im Rahmen der Werbung, so liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG vor. So das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urteil vom 31. Mai 2018, Az. 9 U 3/18). Im Rahmen einer Verkaufsanzeige für einen Gebrauchtwagen war die Laufleistung nicht angegeben. Ein Wettbewerbsverband beanstandete dies aus dem Wettbewerbsrecht und bekam Recht. Die Richter des Oberlandesgerichts sehen die Laufleistung als wesentliche Information im Sinne des § 5a UWG an.
Kategorien
Neueste Beiträge
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist