So das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 25. Juli 2019, Az.: 6 U 51/19). In dem Streit zwischen zwei Mitbewerber war unstreitig, dass die verkauften Produkte, die unter das ElektroG fielen, entgegen der Vorschrift des § 9 Abs.2 ElektroG nicht mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet waren. Die Richter sehen darin ein Verstoß gegen § 3a UWG, da die Regelung des § 9 Abs.2 ElektroG eine Marktverhaltensregelung darstelle. Vor einigen Jahren hatte das OLG Köln einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch verneint.
Kategorien
Neueste Beiträge
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: Daten der Kunden eines Apothekers, die bei der Bestellung von apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auf einer Online-Verkaufsplattform übermittelt werden, sind keine „Gesundheitsdaten“ nach Art. 9 DSGVO
- Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH: DSGVO steht nationalen Ansprüchen, in Deutschland dem UWG, nicht entgegen, dass auch Mitbewerber Verstöße gegen die DSGVO mittels des Wettbewerbsrechts geltend machen können
- OLG Hamburg: kein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen einer europäischen Fluggesellschaft & einem Fluggastrechteportal zur Durchsetzung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO->keine Aktivlegitimation für Ansprüche auf Basis des UWG
- BAG: Arbeitgeber kann Anspruch des Betriebsrates auf Unterrichtung zur Zustimmung bei Neueinstellung durch digitales Leserecht in Bezug auf Bewerbungsunterlagen erfüllen -> Dies auch vom Datenschutzrecht gedeckt
- LG Köln: Konzept für Videospiel kann urheberrechtlich geschützt sein, wenn die Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung einzelner Elemente des Videospiels erkennbar ist