als technische Einrichtung im Sinne des § 87 I 6 BetrVG zu. So das Landesarbeitsgericht Hamm in einer Entscheidung (Beschluss vom 27. Juli 2021, Az.: 7 TaBV 79/20), die eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darstellt.
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