In einem Gerichtsverfahren hatte das LG Essen über einen durch einen Wettbewerbsverein geltend gemachten Unterlassungsanpruch zu entscheiden. Streitig war die Prospektwerbung des beklagten Unternehmens. Dort war der Grundpreis eines Kaffeeproduktes mit 500g mit „(0,60 €/100 g)“ angegeben. Nach Abmahnung kam es zu dem Klageverfahren, dass durch das LG Essen mit einem Urteil vom 2. Dezember 2021 (Az.: 43 O 112/20) abgeschlossen worden ist. Das Gericht sieht einen Verstoß gegen § 3a UW.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Kündigungsschaltfläche auf Internetseite nach § 312k BGB auch dann erforderlich, wenn Verbraucher einmaliges Entgelt bezahlt und Vertrag automatisch nach vereinbarter Laufzeit endet
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben
- OVG Saarland: Abgeltungsklausel im arbeitsgerichtlichen Vergleich umfasst je nach Formulierung auch datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bezogen auf Datenverarbeitungen bis zum Abschluss des Vergleiches
- OLG München: Werbung für ärztliche Leistungen mit Siegeln „TOP-Mediziner“ und „Empfohlener Arzt“ nicht irreführend nach § 5 UWG
- OLG Hamburg: keine Anwendung von § 14 II 3 Nr. 1 UWG für Testhinweiswerbung in Zeitungsartikel, der im Internet abrufbar ist – Somit kann sog. fliegender Gerichtsstand genutzt werden