In einem Gerichtsverfahren hatte das LG Essen über einen durch einen Wettbewerbsverein geltend gemachten Unterlassungsanpruch zu entscheiden. Streitig war die Prospektwerbung des beklagten Unternehmens. Dort war der Grundpreis eines Kaffeeproduktes mit 500g mit „(0,60 €/100 g)“ angegeben. Nach Abmahnung kam es zu dem Klageverfahren, dass durch das LG Essen mit einem Urteil vom 2. Dezember 2021 (Az.: 43 O 112/20) abgeschlossen worden ist. Das Gericht sieht einen Verstoß gegen § 3a UW.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LAG Köln: Überwachung eines Arbeitnehmers durch Detektei zur Aufdeckung von Arbeitszeitbetrug ist nach § 26 I 2 BDSG zulässig und Kosten sind durch Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung zu tragen
- BGH: konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Fluggesellschaft, die online Entschädigungsansprüche von Kunden ermöglicht, und Internetportal, dass gleiche Dienstleistung anbietet
- BGH: Unzureichende Datenschutzinformation über Zwecke der Datenverarbeitung, deren Rechtsgrundlage und Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten ist zugleich auch ein Verstoß gegen § 5a I UWG, da wesentliche Informationen vorenthalten werden
- OLG Dresden: keine Verjährung des Auskunftsanspruchs nach Art 15. DSGVO, solange betroffene personenbezogene Daten beim Verantwortlichen noch gespeichert sind
- BAG: Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO durch Arbeitgeber rechtfertigt keinen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen eines „schlechten Gefühls“