So das OLG Koblenz in seinem Urteil vom 18. Mai 2022 (Az.: 5 U 2141/21). Ein Schadenersatzanspruch war in einem Rechtsstreit um Zahlungsansprüche aus einem Mobilfunkvertrag im Wege der Widerklage geltend gemacht worden. Dies waren damit begründet worden, dass gegen den Beklagten ein Eintrag erfolgt sein, obwohl dieser den gestellten Rechnungen unter anderem mit dem Einwand eines erfolgten Widerrufs entgegengetreten war.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden
- Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich zur Anwendung des Art.22 DSGVO bei automatischen Prüfungen der Bonität von Kunden eines Versandhändlers im Rahmen der Auswahl von Zahlungsarten
- EuGH: Kein Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft aus Art.17 DSGVO und dem dort enthaltenen Recht auf Löschung
- AG Wesel: 500 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO bei Versendung von Steuererklärung durch Steuerberater an alte Anschrift von Mandanten
- OLG Dresden: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach Scraping personenbezogener Daten aus sozialem Netzwerk mangels Kontrollverlust, wenn diese bereits vor dem Vorfall im Internet veröffentlicht wurden