Zu beiden Themen hat sich das OLG Köln in seinem Urteil vom 13. Mai 2022 (Az.: 20 U 198/21) geäußert. Am gleichen Tag erging in einem weiteren Verfahren zu einem gleichgelagerten Fall ebenfalls ein Urteil mit gleichem Wortlaut (Urteil vom 13.Mai 2022, Az.: 20 U 295/321). Die nachfolgenden Ausführungen und Zitate betreffen die zuerst genannte Entscheidung. Im Gerichtsverfahren stritten sich eine Versicherung und ein Kunde um die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Klägers und einen Auskunftsanspruch. Das OLG Köln setzt sich mit der Rechtsprechung anderer Obergerichte auseinander, sieht aber nicht einen ganz so weiten Anwendungsbereich des Argumentes des Rechtsmissbrauchs durch die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Unterlassungsklageverfahren aus UWG oder gewerblichen Schutzrechten kann auch im Falle der Insolvenz bei Durchführung der Eigenverwaltung durch Insolvenzschuldner als Aktivprozess wieder aufgenommen werden
- Vorabentscheidungsersuchen des OGH aus Österreich zur Anwendung des Art.22 DSGVO bei automatischen Prüfungen der Bonität von Kunden eines Versandhändlers im Rahmen der Auswahl von Zahlungsarten
- EuGH: Kein Anspruch auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft aus Art.17 DSGVO und dem dort enthaltenen Recht auf Löschung
- AG Wesel: 500 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO bei Versendung von Steuererklärung durch Steuerberater an alte Anschrift von Mandanten
- OLG Dresden: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach Scraping personenbezogener Daten aus sozialem Netzwerk mangels Kontrollverlust, wenn diese bereits vor dem Vorfall im Internet veröffentlicht wurden