Der „und/oder“-Unterlassungsantrag und die Folgen der teilweisen Klageabweisung – Nicht immer ist eine vollständige Abweisung des Klageantrages möglich und zwar in den Fällen, in denen der Unterlassungsantrag mehrere Verletzungsformen durch die die Formulierung „und/oder“ miteinander verbindet. In diesen Fällen der Antragstellung, so der BGH in seinem Urteil vom 2. Juni 2022 (Az.: I ZR 93/21), kann im Falle der Verneinung der Rechtsverletzung durch einen der Verletzungsformen nur diesbezüglich der Unterlassungsantrag und damit die Klage abgewiesen werden und nicht der gesamte Unterlassungsantrag.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit 10 EUR-Gutscheinen für Einlösung von E-Rezepten durch Versandhandelsapotheke Verstoß gegen § 7 I HWG, wenn auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente von Einlösungsmöglichkeit des Gutscheins umfasst sind
- OLG Dresden: Kein Anspruch auf Löschung von Zahlungsstörung bei Bonitätsauskunft vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren nach Art. 17 DSGVO, da für diesen Zeitraum Speicherung erforderlich ist
- LG Rostock: Bewerbung eines Schals mit Angabe „VIP Seidenschal“ auf Bestellabschlussseite eines Onlineshops ohne Angabe der stofflichen Zusammensetzung, wenn es nicht Seide ist, wettbewerbswidrig
- BGH: Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern zur Behandlung durch Unterspritzung mit Hyaluronsäure ist Verstoß gegen § 11 I 3 Nr. 1 HWG, da operativ plastischer-chirurgischer Eingriff
- OLG Düsseldorf: 200 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Kontrollverlust über personenbezogene Daten, die bei einem Musicstreaming-Diensteanbieter „abhandengekommen“ waren