So das Gericht in seinem Urteil vom 14. Juli 2022 (Az.: 15 U 137/21) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, in dem genau ein solcher Anspruch geltend gemacht worden war, nach dem ein Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO nicht rechtzeitig erfüllt worden war.
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