Und, wie sollte es auch anders sein, bestehen auch bei den Gerichten noch Unklarheiten in der Rechtsanwendung. So auch in dem einstweiligen Verfügungsverfahren eines Wettbewerbsvereins gegen eine Lebensmittelhandelsunternehmen und dessen Prospektwerbung mit Rabatten unter der Gegenüberstellung des aktuellen Verkaufspreises zu einem vorherigen Verkaufspreis. In seinem Urteil vom 11. November 2022 (Az.: 38 O 144/22) führt das Gericht sehr ausführlich zu den rechtlichen Grundalgen und der Anwendung aus. Es sieht jedoch in der konkreten Bewerbung keinen Rechtsverstoß gegen § 11 PAngV und damit auch §§ 5a,5b UWG .
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Kündigungsschaltfläche auf Internetseite nach § 312k BGB auch dann erforderlich, wenn Verbraucher einmaliges Entgelt bezahlt und Vertrag automatisch nach vereinbarter Laufzeit endet
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben
- OVG Saarland: Abgeltungsklausel im arbeitsgerichtlichen Vergleich umfasst je nach Formulierung auch datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bezogen auf Datenverarbeitungen bis zum Abschluss des Vergleiches
- OLG München: Werbung für ärztliche Leistungen mit Siegeln „TOP-Mediziner“ und „Empfohlener Arzt“ nicht irreführend nach § 5 UWG
- OLG Hamburg: keine Anwendung von § 14 II 3 Nr. 1 UWG für Testhinweiswerbung in Zeitungsartikel, der im Internet abrufbar ist – Somit kann sog. fliegender Gerichtsstand genutzt werden