So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. Februar 2025 (Az.: 4 U 1627/22) in einem Rechtsstreit rund um die Erhöhung von Prämien zu einer privaten Krankenversicherung. Im Zuge dessen wurde auch ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO geltend gemacht. Dieser war aber nicht verjährt.
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