So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 21. März 2025 (Az.: 84 O 29/24) in einem Rechtsstreit eines Verbraucherverbandes mit einer Fluggesellschaft. Diese hatte unter anderem mit der Angabe „CO2-Emissionen ausgleichen durch einen Beitrag zu Klimaschutzprojekten“ geworben und dabei folgende Erläuterung verwendet: „Alle Projekte sorgen dafür, dass langfristig entweder CO2-Emissionen eingespart oder aus der Atmosphäre gebunden werden.“Das Gericht sah hier eine Irreführung nach § 5 UWG.