Eine solche Unzumutbarkeit kann sich auch aus einem entwickelten Datenschutzkonzept des Verantwortlichen ergeben. So unter anderem das Gericht per Urteil vom 13.Mai 2025 (Az.: 12 B 14/23) in einem verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren, mit die Aufhebung einer datenschutzrechtlichen Verwarnung durch die erste Instanz bestätigt wurde. Inhaltlich ging es um die Auskunft in Form von Videoaufnahmen aus dem ÖPNV durch den Betreiber, der von einer Person auf Auskunft in Anspruch genommen worden war.