So das Gericht in seinem Urteil vom 18. Juni 2025, Az.:  I ZR 99/24, im Rahmen eines Rechtsanwaltes mit einem qualifizierten Verbraucherschutzverband. Der beklagte Rechtsanwalt hatte für einen Mandanten eine Forderung gegenüber einer natürlichen Person geltend gemacht, bei der sich im Nachhinein herausstellte, dass kein Vertrag bestand. Eine Irreführung und damit ein Unterlassungsanspruch verneinte das Gericht und sah keine geschäftliche Handlung in dem Aufforderungsschreiben zur Zahlung eines Geldbetrages aus dem vermeintlich geschlossenen Vertrag.