So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 4. September 2025 (Az.: C‑655/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH in einem Rechtsstreit, in dem es um Ansprüche aufgrund einer Fehlversendung einer Nachricht in einer Social Media Anwendung mit dem Inhalt von personenbezogenen Daten geht. Eine nationale Regelung sei aber möglich, die einen entsprechenden Anspruch begründen könne.
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