So das Gericht in seinem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az.: 2 U 63/24) in einem Patentverletzungsverfahren. Die betroffene Person war mit 49,9 Prozent als Gesellschafterin und Prokuristin an dem Unternehmen beteiligt, dem die Schutzrechtsverletzung vorgeworfen worden war. Das Gericht bejahte die rechtliche Verantwortlichkeit in dem zu entscheidenden Fall wegen der zentralen Position der Beklagten im Unternehmen.