So das Gericht in seinem Urteil vom 10. September 2025 (Az.: 13 O 12/25) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit einem Unternehmen, dass in dem betriebenen Onlineshop diese Vorgaben nicht eingehalten hatte. Das Gericht bejahte den geltend gemachten Unterlassungsanspruc.