So das Gericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 2022 (Az.: 32 C 1565/22). Der Lieferdienst hatte die Musik über ein TV-Gerät in seinen Räumlichkeiten abgespielt und im Gerichtsverfahren unter anderem vorgebracht, dass nur Mitarbeiter diese Musik zur Kenntnisgenommen hatten und keine Kunden. Das Gericht sah darin keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 15 III UrhG.
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