So das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 12. Juli 2016, Az.: 9 AZR 791/14). Das Gericht sieht zwar grundsätzlich ein Einsichtsrecht auch unter Beteiligung eines Betriebsrates. Die Anwesenheit eines Rechtsanwaltes bei der Akteneinsicht sei aber aus keiner erdenklichen Rechtsgrundlage heraus begründet. Streitig war dies im zu entscheidenden Fall im Rahmen eines Betriebsübergangs.
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