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BAG: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO von Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber, wenn Anspruch nicht hinreichend dargelegt wird

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So das Gericht in seinem Urteil vom 20. Juni 2024 (Az.: 8 AZR 91/22) unter Bezugnahme auf ergangene Rechtsprechung des EuGH.

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