Damit setzt das BAG in seinem Urteil vom 25. August 2022 (Az.: 2 AZR 225/20) die Kriterien um, die der EuGH aufgrund des Vorlagebeschlusses ergangenen Entscheidung vom 22. Juni 2022 (Az.: C-534/20) aufgestellt wurden
Kategorien
Neueste Beiträge
- BGH: Vorabentscheidungsersuchen an EuGH zum Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen – Beginnt die Widerrufsfrist, wenn Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt wird?!
- OLG Düsseldorf: Prokurist und Mitgesellschafter eines Unternehmens kann unter Umständen wegen Verletzung von Patentrechten in Anspruch genommen werden
- AG München: Kein Widerrufsrecht aus Fernabsatzrecht bei individuell auf Kundenwunsch nach Absprache angefertigtem Schrank
- LG Bochum: Fehlt in der Google-Werbeanzeige für ein mit einem Verkaufspreis beworbenes Produkt der Hinweis auf bestehenden Mindestbestellwert so liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a I,5b IV UWG vor
- BGH: Werbung mit der Angabe „Bequemer Kauf auf Rechnung“ in Onlineshop kann Angabe zur Verkaufsförderung im Sinne des § 6 I 3 DDG sein