Einen höheren Betrag lehnte das Gericht jedoch in seinem Urteil vom 5. Juni 2025 (Az.: 8 AZR 117/24) in einem Rechtsstreit, in dem unter anderem ein Anspruch nach Art. 82 DSGVO geltend gemacht worden war. Hintergrund war die benannte Erhebung von Daten in einem Auswahlverfahren zu einer durch den Beklagten zu besetzende Arbeitsstelle.