Nach Entscheidung des EuGH hatte der BGH nunmehr einen Rechtsstreit rund um die Darstellung von Berichterstattung in einer Internetsuchmaschine und das Begehren der genannten und durch die Verwendung von Fotos auch erkennbaren Person auf „Auslistung“ der Suchmaschinensuchergebnisse zu entscheiden.

In der Entscheidung vom 23. Mai 2023 (Az.: VI ZR 476/18) hat das Gericht gemäß der bisher nur als Pressemitteilung bekanntgeworden Entscheidung die Vorgaben des EuGH umgesetzt und bezogenen auf die Fälle, in der Nachweis der Unrichtigkeit der dargestellten Information bewiesen werden konnte, dem Anspruch stattgegeben.

Link zur Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=133635&linked=pm&Blank=1