So der BGH in seinem Urteil vom 13. Januar 2022 (Az.: I ZR 25/19) mit der Bezeichnung „Inbox-Werbung II“. Nach einer Vorlage beim EuGH hat der BGH nunmehr den zu bewerteten Sachverhalt unter Anwendung der Entscheidung des EuGH vom 25. November 2021 (C-102/20) entschieden und im Streitfall einen Unterlassungsanspruch bejaht.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Dortmund: Verweigerungsrecht bei Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO aus der Teilnahme an Online-Glücksspielen wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Rechts, wenn Daten dem Auskunftsbegehrenden vorliegen müssten
- OLG Nürnberg: kein Anspruch auf Löschung nach Art. 17 DSGVO für Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Schufa, da Rechtsgrundlage des Art. 6 I lit f.) DSGVO erfüllt
- LG Köln: Werbung einer Fluggesellschaft mit Angaben zur Klimaneutralität irreführend, sofern Kunden durch Zusatzleistungen im Buchungsvorgang Angebote für Klimaschutzprojekte auswählen können
- BGH: Kündigungsschaltfläche auf Internetseite nach § 312k BGB auch dann erforderlich, wenn Verbraucher einmaliges Entgelt bezahlt und Vertrag automatisch nach vereinbarter Laufzeit endet
- OLG Hamburg: Werbung für „Klimaneutrales Gas“ muss nicht als wesentliche Information nach § 5a UWG nicht den jeweiligen Anteil der CO2-Kompensation jedes einzelnen Projekts, die zur Kompensation zur Erreichung der Neutralität bestehen, angegeben