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BPatG: Erledigung des Patenterteilungsverfahrens ist zu erklären, wenn die maximale Patentschutzlaufzeit von 20 Jahren abgelaufen ist

Allgemein

Dann findet eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 16 PatG statt. So das Gericht in seinem Beschluss vom 15. April 2024 (Az.: 11 W (pat) 15/20) im Rahmen eines Patenterteilungsverfahrens.

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