Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat nach eigenen Angaben Bußgelder gegen Unternehmen verhangen, die ohne rechtliche Grundlage nach der Entscheidung des EuGH zum Safe Harbor Abkommen Daten, insbesondere Mitarbeiter-und Kundendaten, in die USA übermittelt haben. Die Bußgelder sollen 8.000 EUR, 9.000 EUR und 11.000 EUR betragen haben. Unternehmen auch außerhalb von Hamburg ist daher zu raten, Ihren Datentransfer in die USA auf neue rechtliche Grundlagen umzustellen oder aber den Transfer einzustellen.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Unternehmen, dass Cookies ohne Betreiber einer Internetseite zu sein auf dieser einsetzt, haftet ohne Einholung der erforderlichen Einwilligung auf Unterlassung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 100 EUR
- BMJV veröffentlicht Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren in das deutsche Recht
- AG Düsseldorf: Vernetzung in Sozialem Netzwerk rechtfertigt nicht Versendung von E-Mail-Werbung außerhalb des Netzwerkes, wenn keine ausdrückliche Einwilligung in den Erhalt von Werbung per E-Mail vorliegt
- BGH: Informationen über den Zeitpunkt und die Höhe des Alt- und Neubeitrags für jede erfolgte Beitragsanpassung, über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen und Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs und über den Zeitpunkt erfolgter Tarifbeendigungen sind nur bei Verknüpfung mit natürlicher Person personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO
- BFH: Klage auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO gegenüber Finanzbehörde ist unzulässig, sofern der Anspruch nicht zuvor durch die Finanzbehörde abgelehnt worden ist