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BVerwG: Im Einzelfall Mitbestimmungsrecht von Personalräten bei Betrieb von Social Media Auftritten des öffentlichen Arbeitsgebers

Allgemein, IT- / EDV-Recht

Und zwar dann, wenn mittels Kommentare das Verhalten von Beschäftigten bewertet werden kann. Das Gericht stellt aber in seinem Beschluss vom 04. Mai 2023 (Az.: BVerwG 5 P 16.21) fest, dass immer eine Einzelfallbewertung erforderlich ist.

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