In dem Kurzpapier Nr.20 werden die Anforderungen an die Einwilligung als Rechtsgrundlage nach der DSGVO dargestellt. Es dient als Orientierungshilfe für die nicht-öffentlichen Stellen, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben. Inhaltlich wird unter anderem auf die Fortgeltung alter Einwilligungen Bezug genommen und die Datenschutzkonferenz äußert sich auch zur Frage des Kopplungsverbot bei Einholung der Einwilligung.

Das Kurzpapier kann hier heruntergeladen werden:

Quelle:

https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/informationen/internationales/datenschutz-grundverordnung/auslegungshilfen-zum-neuen-datenschutzrecht/