So das Landgericht Düsseldorf in einer Entscheidung (Urteil vom 8. Juni 2018, Az.: 38 O 91/17). In dem Rechtsstreit eines Wettbewerbsvereins mit einem Unternehmen, das Einrichtungshäuser betreibt, war dessen Werbung in einer Werbebeilage streitig. So hatte das Unternehmen unter anderem mit folgender Angabe geworben: „Neueröffnung nach Umbau & Umgestaltung vieler Abteilungen“ Dies sah das Gericht als irreführend an und sah vor allem in der fehlenden Schließung der betroffenen Einrichtungshäuser das Problem.
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