Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen weist auf überarbeitete Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses aus Juli 2021 zu Datentransfer in Drittstatten hin
Quelle:

https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Datenschutzrecht/Inhalt/InternationalerDatenverkehr/Inhalt2/Schutz_der_Persoenlichkeitsrechte/Empfehlungen-zum-Datentransfer-in-Drittlaender-nach-dem-_Schrems-II_-Urteil.html