damit der Kunde sein Recht auf Gewährleistung in Form der Nacherfüllung durchsetzen kann. So das Gericht in einem Urteil vom 23. Mai 2019 Az.: C‑52/18. In den Fällen, in den Rückversand nur schwer möglich ist, kann dies durch den Käufer nach Ansicht der Richter in einem Vorlageverfahren des Amtsgerichts Norderstedt, dort ging es um die Gewährleistung eines Partytzeltes, fordern. Ferner stellen die Richter fest, dass der Verkäufer aber keine Vorschussleistungen erbringen muss, sofern die Nacherfüllung geltend gemacht wird. Für Händler  einmal mehr ein wichtige Entscheidung, die intern geprüft und umgesetzt werden sollte.