damit der Kunde sein Recht auf Gewährleistung in Form der Nacherfüllung durchsetzen kann. So das Gericht in einem Urteil vom 23. Mai 2019 Az.: C‑52/18. In den Fällen, in den Rückversand nur schwer möglich ist, kann dies durch den Käufer nach Ansicht der Richter in einem Vorlageverfahren des Amtsgerichts Norderstedt, dort ging es um die Gewährleistung eines Partytzeltes, fordern. Ferner stellen die Richter fest, dass der Verkäufer aber keine Vorschussleistungen erbringen muss, sofern die Nacherfüllung geltend gemacht wird. Für Händler einmal mehr ein wichtige Entscheidung, die intern geprüft und umgesetzt werden sollte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann auch durch ein sog. Self-Service-Tool durch Anbieter eines Sozialen Netzwerkes erfüllt werden
- OLG Frankfurt a.M.: Vertrag zur Implementierung eines auf Standardsoftware basierenden ERP-Systems ist meistens ein Vertrag mit Elementen aus dem Dienst- und Werkvertragsrecht
- OLG München: Online-Bewertungsanbieter muss aufgrund einer Rüge eines Bewerteten aktiv werden und die Beschwerde prüfen; Geschieht dies nicht, so besteht ein Anspruch auf Unterlassung der weiteren Veröffentlichung einer Bewertung
- OLG Dresden: Verantwortlicher muss Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO dauerhaft auf Einhaltung der rechtlichen Regelungen überwachen, unter anderem auch, ob nach Abschluss der Datenverarbeitung personenbezogene Daten gelöscht wurden
- BGH: Anspruch gegen Social Media Netzwerk-Anbieter auf Schadensersatz nach Art.82 DSGVO grds. auch bei bloßen kurzzeitigen Kontrollverlust über personenbezogenen Daten möglich