So das Gericht in seinem Urteil vom 25. Januar 2024 (Az.: C-687/21) im Rahmen seiner Entscheidung in einem Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Hagen in einem Rechtsstreit einer betroffenen Person gegen ein Unternehmen, dass Verkaufsmärkte unter anderem für Elektronikartikel betreibt. Streitig sind in dem Rechtsstreit Ansprüche aus Art. 82 DSGV wegen der unberechtigten Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG München: Werbung eines privaten Fernsehsenders zu Übertragungen von Fußballspielen an Sonntagen mit „besten Teams der Bundesliga“ irreführend, da Verbraucher Fehlverständnis über Häufigkeit der Spielbeteiligung solcher Teams erleidet
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden
- Generalanwalt am EuGH: Anmeldung für Newsletter kann, wenn Zweck nur die Geltendmachung von Ansprüchen nach der DSGVO, ggf. rechtsmissbräuchlich sein
- BAG:1.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO für Bewerber, wenn Arbeitgeber Daten über anhängige Strafverfahren erhebt und zur Grundlage einer Personalentscheidung macht, ohne eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO nutzen zu können
- Widerrufsbutton im B2C-E-Commerce ab dem 19. Juni 2026 Pflicht – Erste Infos