So das Gericht in seinem Urteil vom 8.Mai 2025 (Az.: C‑697/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Landgerichts München I im Rahmen eines wettbewerbsrechtlichen Rechtstreits zwischen einer Versicherung und einer Online-Plattform, die Versicherungsvertragsabschlüsse vermittelt. Hintergrund des Rechtsstreits war die Bewertung der Darstellung von verschiedenen Versicherungstarifen auf der Online-Plattform, gegen die sich der Kläger wendet. Das Gericht sieht die EU-rechtlichen Vorgaben, die in das deutsche Recht durch § 6 UWG umgesetzt wurden, nicht als erfüllt an.