So das Gericht in seinem Urteil vom 11. Juli 2024 (Az.: C‑757/22) im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des BGH in einer dort anhängigen Rechtsstreitigkeit zwischen der Meta Platforms Ireland Ltd. und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V..
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