Dazu gehört nach § 479 I Nr.1 BGB auch der Hinweis, dass gesetzliche Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt werden. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 28. September 2023 (Az.: C‑133/22) im einem Vorabentscheidungsersuchen des BGH klar vorgegeben. Der EuGH ist der Ansicht, dass nach den rechtlichen Vorgaben des EU-Rechts auch eine solche „Zufriedenheitsgarantie“ als „gewerbliche Garantie“ zu werten ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich der BGH der Ansicht des EuGH anschließen wird. Dies ist der üblicherweise stattfindende Ablauf. Es ist auf jeden Fall die Erstellung einer Garantieerklärung für B2C-Angebote erforderlich.
Kategorien
Neueste Beiträge
- OLG Köln: Betreiber einer Internetsuchmaschine ist nach Art. 4 Nr.7 DSGVO Verantwortlicher auch bei reinem Angebot des Zugangs zu Suchergebnissen, die von anderem, konzernverbundenen, Unternehmen erzeugt werden
- LG Düsseldorf: Art.15 DSGVO ist Marktverhaltensregelung nach § 3a UWG und eine verspätete Auskunft begründet daher ein Unterlassungsanspruch einer qualifizierten Einrichtung nach dem UKlaG
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft- Umsetzungsfristen laufen
- LAG Düsseldorf: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO, wenn im Stellenbesetzungsverfahren Recherchen zu Personen in Internetsuchmaschinen durchgeführt werden und die Bewerber darüber nicht nach Art. 14 DSGVO informiert werden
- LAG Baden-Württemberg: kein Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO wegen unberechtigter Filmaufnahmen eines Beschäftigten am Arbeitsplatz, wenn dieser nicht Kontrollverlust von Daten und Missbrauch durch Dritte als Grundlage darlegen und beweisen kann