So der EuGH in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 10. September 2014, Az.: C-266/14). Die Richter sehen ein Verstoß in den Schutz gesicherter Gesundheit der Arbeit-nehmer, wenn diese Fahrten keine Arbeitszeit sind. Grundlage der Entscheidung ein Vorlageverfahren eine spanischen Gerichts. Die Richter des EuGH sind aufgrund der entsprechenden Richtlinien der Ansicht, dass jede Fahrt von und zu einem Kunden hier Arbeitszeit sei, da auch während der Fahrt gearbeitet werden würde, da gerade die An-und Abfahrt zu einem Kunden bei Nichtbestehen eines ständigen Arbeitsplatzes zu umfang der Tätigkeit des Arbeitnehmers gehöre.
Dieser Entscheidung hat auch Konsequenzen für deutsche Arbeitgeber, da die entspre-chenden Zeiten auch vergütet werden müssen. Es wird abzuwarten, wie die deutschen Gerichte eine Umsetzung vornehmen.