ist Täterin einer Markenrechtsverletzung durch Dritte gestaltete Waren. So das Landgericht München I in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 29.Mai 2018, Az.: 33 O 8464/17, nicht rechtskräftig). Geklagt hatten zwei prominente Markenrechtsinhaber aus dem Bereich Automobilwirtschaft gegen den Betreiber der Plattform. Dieser hatte sich darauf berufen, so behandelt zu werden wie ebay und Amazon und nicht für die Handlungen von Dritten zu haften, die durch eigene Handlungen Produkte gestalten, dabei Markenrechte verletzen und die über die Internetplattform verkauft werden. Die Richter des LG München I sahen jedoch eine Haftung als Täter einer Markenrechtsverletzung als gegeben an.
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