So das OLG Stuttgart in Bezug auf einen der in einem Gerichtsverfahren rund um die Löschung eines Beitrages geltend gemachten Ansprüche (Urteil vom 24. November 2021, Az.: 4 U 484/20). Das Gericht sieht bei einem solchen Vorgehen bereits keine unzulässige Datenverarbeitung.