So das OLG Stuttgart in Bezug auf einen der in einem Gerichtsverfahren rund um die Löschung eines Beitrages geltend gemachten Ansprüche (Urteil vom 24. November 2021, Az.: 4 U 484/20). Das Gericht sieht bei einem solchen Vorgehen bereits keine unzulässige Datenverarbeitung.
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