Unter anderem dies hat das Gericht in dem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit durch Urteil vom 28. Juli 2023 (Az.: 9 Sa 73/21) entschieden. Der Arbeitgeber wurde insgesamt mit einem weiteren Beklagten zu einer Zahlung von 2.500 EUR verurteilt. Dies auch unter anderem deswegen, da eine Auskunft unvollständig erteilt worden.
LArbG Baden-Württemberg: Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn Arbeitgeber USB-Stick Arbeitnehmer wegnimmt und diesen ausliest,sofern ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO zu genutzten Daten nicht ausreichend erfolgt
