Unter anderem dies hat das Gericht in dem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit durch Urteil vom 28. Juli 2023 (Az.: 9 Sa 73/21) entschieden. Der Arbeitgeber wurde insgesamt mit einem weiteren Beklagten zu einer Zahlung von 2.500 EUR verurteilt. Dies auch unter anderem deswegen, da eine Auskunft unvollständig erteilt worden.