So das Gericht in seinem Urteil vom 19. August 2022, Az.: 6 HK O 42/21, in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit eines Wettbewerbsvereins gegen einen Hersteller eines Ergänzungsfuttermittels für Hunde. Dieses war mit etlichen, krankheitsbezogenen Angaben, beworben worden. Das Gericht sah den geltend gemachten Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG. Eine solche ist nach Ansicht des LG Flensburg Artikel 13 Abs. 3 lit. a) der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln (Futtermittel-Verkehrs-VO). Nach dieser darf durch die Kennzeichnung oder Aufmachung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln nicht behauptet werden, dass sie eine Krankheit verhindern, behandeln oder heilen.
Kategorien
Neueste Beiträge
- LG Bochum: Fehlt in der Google-Werbeanzeige für ein mit einem Verkaufspreis beworbenes Produkt der Hinweis auf bestehenden Mindestbestellwert so liegt eine Irreführung durch Unterlassen nach §§ 5a I,5b IV UWG vor
- BGH: Werbung mit der Angabe „Bequemer Kauf auf Rechnung“ in Onlineshop kann Angabe zur Verkaufsförderung im Sinne des § 6 I 3 DDG sein
- LAG Hamm: 15.000 EUR Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei trotz Widerspruch fortgesetzter dauerhafte Überwachung von Arbeitsplätzen und Betriebsräumen durch Arbeitgeber über einen Zeitraum von 22 Monaten
- OLG München: Werbung eines privaten Fernsehsenders zu Übertragungen von Fußballspielen an Sonntagen mit „besten Teams der Bundesliga“ irreführend, da Verbraucher Fehlverständnis über Häufigkeit der Spielbeteiligung solcher Teams erleidet
- BGH: Bei Werbung mit Preisermäßigung eines eigenen Verkaufspreises muss der niedrigste Gesamtpreis der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben werden